Öffentliches Recht
Bei Schwierigkeiten mit dem Dienstherren – ght. Rechtsanwälte für öffentliches Recht
Das öffentliche Dienstrecht ist geprägt von dem besonderen beamtenrechtlichen Treuverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn. Bei den sich hieraus ergebenden Rechten und Pflichten gilt es jedoch darauf zu achten, dass diese nicht fehlerhaft einseitig nur zugunsten des Dienstherrn verstanden werden dürfen. Im Kompetenzbereich ght. öffentliches Dienstrecht Mainz werden Sie von unseren Rechtsanwälten aufgrund deren spezieller Fachexpertise beraten und unterstützt, so dass auch Ihre Interessen ordnungsgemäß berücksichtigt werden. Ihren Anwalt für öffentliches Recht finden Sie bei ght.
Leistungsspektrum eines Anwalts für öffentliches Recht
Das Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere die Beratung und Vertretung bei:
• behördliche Disziplinarverfahren (außergerichtlich sowie gerichtlich)
• Beurteilungen
• Besoldung
• Versorgung
• Dienstunfällen
• Dienstunfähigkeit
Die Vertretung erfolgt hierbei im Verwaltungsverfahren sowohl direkt gegenüber dem Dienstherrn, als auch im Widerspruchsverfahren bis hin zu den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Besonders im Rahmen von Disziplinarverfahren ist eine frühzeitige kompetente Beratung unerlässlich. Die erste Einlassung im Rahmen der Ermittlungen sowie die ersten Zeugenaussagen bestimmen den Ausgang des Verfahrens maßgeblich. Auf Grund der teilweise gravierenden beamtenrechtlichen Konsequenzen von Geldstrafen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst ist es wichtig, sich kompetenten Rat einzuholen. Hier steht Ihnen das Team von ght. engagiert zur Seite.